Mietkautions­bürgschaft

Das Wichtigste auf einen Blick:

Die Mietkautionsbürgschaft kann statt einer „physischen“ Kautionszahlung genutzt werden
Die Versicherung springt im Fall eines Schadens für dich ein; fordert dieses Geld im Anschluss jedoch wieder von dir zurück
Die Mietkautionsbürgschaft hat einen jährlichen Beitrag, der von der Höhe der Kaution abhängig ist

Wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft?

Du möchtest in eine neue Wohnung umziehen, aber hast nicht das Geld auf der Seite, um die Kaution aufzubringen? Dieser Fall ist gar nicht so abwegig, denn die meisten Vermieter fordern eine Kaution in Höhe von 2 bis 3 Kaltmieten als Sicherheit.

Falls du einen Schaden an der Wohnung verursachst, kann der Vermieter auf eben diese Sicherheit zurückgreifen. Die Alternative, wenn du das Geld gerade nicht auf der Seite hast?
Die Mietkautionsbürgschaft!

Du zahlst dabei einen jährlichen Beitrag an die Versicherung. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Höhe der Kaution ab. Der Vermieter erhält nun eine Urkunde von der Versicherung und damit auch die Garantie, dass sie im Fall von bleibenden Schäden bei deinem Auszug die Kosten für Reparaturen oder Instandhaltungen zahlt.

Aber Achtung: Das ist kein Freifahrtschein! Im Anschluss wird die Versicherung die Schadenssumme von dir zurückfordern.

Wenn du ausgezogen bist und keine Schäden verursacht hast, dann können du und der Vermieter die Bürgschaft im Original einfach an die Versicherung zurückgeben. Damit ist die Bürgschaft automatisch beendet.

Welche Vorteile hat eine Mietkautionsbürgschaft?

Für dich als Mieter liegt der Vorteil klar auf der Hand: Du musst nicht die Kaution aufbringen und kannst das Geld anderweitig verwenden. Unter Umständen wird dir so eventuell auch die Aufnahme eines Kredits erspart.

Aber: Die Versicherung kostet natürlich Geld. Daher sollte man sie nur in Anspruch nehmen, wenn die finanziellen Mittel fehlen, um die Kaution locker aufzubringen.

Du hast noch Fragen?