Vermögens­wirksame Leistungen (VL/VwL)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Vermögenswirksame Leistungen sind eine zusätzliche Zahlung deines Arbeitgebers

Die vermögenswirksamen Leistungen können zwischen 0 und 40 € im Monat liegen

Um die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, musst du eine passende Sparanlage vorweisen

Du kannst die vermögenswirksamen Leistungen in Aktien, das Bausparen oder deine Altersvorsorge investieren

Unter bestimmten Umständen fördert der Staat deine vermögenswirksamen Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen sind eine zum Gehalt zusätzlich geleistete Zahlung deines Arbeitgebers.
Wie der Name schon sagt, sollen Sie zum Aufbau von Vermögen genutzt werden. Sie können daher nicht als zusätzliches Gehalt ausbezahlt werden, sondern müssen i.d.R. in einen separaten Sparvertrag investiert werden. Dabei wird meistens 6 Jahre lang gespart, bevor der Vertrag ein weiteres Jahr ruht.
Du als Arbeitnehmer kannst so nochmal bis zu 40 € im Monat on top erhalten. Dabei sind die vermögenswirksamen Leistungen eigentlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers; in manchen Branchen sind sie sogar durch Tarifverträge vorgeschrieben.

So kannst du deine vermögenswirksamen Leistungen ansparen

Die wohl gängigsten Optionen für deine vermögenswirksamen Leistungen sind ein Fondssparplan, das Bausparen und die betriebliche Altersvorsorge.
Bei einem Fondssparplan werden die vermögenswirksamen Leistungen in Wertpapiere investiert. Er bietet sich also für den Anleger, der die maximalen Renditechancen nutzen möchte und dabei (teils) starke Wertschwankungen in Kauf nimmt.
Beim Bausparen erwirbst du nach und nach den Anspruch auf einen zinsgünstigen Kredit. Als Anleger hast du eine Garantie auf deine gezahlten Beiträge, allerdings hast du beim Bausparen nur eine geringere Verzinsung.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge kannst du mit den vermögenswirksamen Leistungen dein Einkommen im hohen Alter aufbessern. Dafür ist das Geld dann natürlich auch bis ins hohe Alter hinein nicht verfügbar.

Steuern bei den vermögenswirksamen Leistungen

Wenn dein Arbeitgeber dir vermögenswirksame Leistungen auszahlt (z.B. 40 €) werden diese auf dein Bruttogehalt aufgeschlagen und regulär versteuert und mit Sozialabgaben belastet. Die Summe von Steuern und Sozialabgaben steigt damit an.
Im Anschluss wird jedoch der volle Betrag der vermögenswirksamen Leistungen (z.B. 40 €) wieder vom Nettogehalt abgezogen und in den Sparvertrag investiert. Investierst du also die vermögenswirksamen Leistungen ins Fondssparen oder in den Bausparvertrag, dann sinkt dein Nettolohn auf dem Konto im Vergleich zur Betrachtung ohne vermögenswirksame Leistungen.
Anders sieht es bei der betrieblichen Altersversorgung aus. Da die Beiträge zu dieser vom Bruttogehalt abgezogen werden, sind die vermögenswirksamen Leistungen hier in Bezug auf die Abgaben neutral. Das Netto ist also dann mit und ohne vermögenswirksame Leistungen gleich.

Förderung bei den vermögenswirksamen Leistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Ansparen von vermögenswirksamen Leistungen durch den Staat gefördert. Liegt das zu versteuernde Einkommen je nach Variante unter einer bestimmten Grenze, dann gibt es einen Bonus vom Staat. (Tabelle Förderung VL)
Wenn du die volle Förderung ausreizen möchtest, kannst du auch deinen Arbeitgeber anweisen, einen Teil deines eigenen Gehalts als vermögenswirksame Leistungen umzuwandeln. Dann kannst du bspw. 34 € in den Fondssparplan und zusätzlich 40 € ins Bausparen investieren.
Um die Förderung zu erhalten, musst du diese in deiner Steuererklärung jährlich beantragen. Nutze hierfür die „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“

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