Betriebliche Altersvorsorge

Das Wichtigste auf einen Blick:

Die betriebliche Altersvorsorge kann zur Aufbesserung der Finanzen im Alter genutzt werden
Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge vom Brutto-Gehalt abgezogen; somit spart man Steuern und Sozialabgaben
Zusätzlich muss dich dein Arbeitgeber mit mindestens 15% bei der betrieblichen Altersvorsorge bezuschussen
Dein Arbeitgeber gibt den Anbieter und das Produkt für die betriebliche Altersvorsorge vor
Die betriebliche Altersvorsorge muss beim Bezug zu 100% versteuert werden, zudem zahlst du Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
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Wenn du dich bei deiner privaten Vorsorge vom Staat gerne fördern lassen willst, dann ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll und geradezu ideal. Flankierend hierzu gibt es außerdem noch Förderungen durch deinen Arbeitgeber. Denn wie uns hier der Name schon verrät, ist bei dieser Vorsorge der Betrieb direkt mit eingebunden.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Das Wichtigste vorab: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge! Das Gesetz schreibt vor, dass dich dein Arbeitgeber auf deinen Wunsch hier unterstützt.

Allerdings bleibt die Entscheidung über den Anbieter oder welche Form der betrieblichen Altersvorsorge genutzt, wird beim Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer musst du dich dieser Vorauswahl anpassen. Die einfachste Variante ist dabei die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Hierbei zahlt dein Arbeitgeber sämtliche Beiträge ein. Für dich ist das daher ohne eigenen finanziellen Aufwand.

Willst du selbst noch etwas dazu legen, so kommt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung mit ins Spiel. Hierbei verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts, der dann direkt in die betriebliche Altersvorsorge abgeführt wird.

Das Gute dabei: Durch die direkte Umwandlung aus deinem Bruttogehalt heraus verringert sich dein steuerpflichtiges Einkommen und du sparst dir Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge. Bei Beträgen bis 282 € bezahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge, bis zu 564 € ist die Umwandlung steuerfrei. Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018 profitierst du von der Entgeltumwandlung noch mehr. Denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Entgeltumwandlung mit mindestens 15 % zu bezuschussen. Dabei zahlen viele Arbeitgeber sogar mehr, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen.

Auch eine Umwandlung deiner vermögenswirksamen Leistungen (VWL) für die betriebliche Altersvorsorge ist in den meisten Fällen möglich. Am besten, du fragst bei deinem Arbeitgeber nach.

Ein Praxisbeispiel

Für unser Beispiel nutzen wir einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 €*. Diese bekommt den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15% vom Arbeitgeber. Umgewandelt werden 100 €. Somit bezahlt der Arbeitgeber 15 € monatlich on top.
*Steuerklasse 1, keine Kirchensteuerabzüge, keine Kinder

Ohne Entgeltumwandlung Mit Entgeltumwandlung
Monatliches Bruttogehalt 3.000,00 € 2.900,00 €
Einkommensteuer – 372,50 € – 348,33 €
Sozialabgaben – 609,75 € – 589,43 €
Monatliches Nettogehalt 2.017,75 € 1.962,25 €

Wie du in diesem Beispiel leicht erkennen kannst, sparst du dir Steuern von etwa 24 € sowie Sozialversicherungsbeiträge von etwa 20 €. So legst du monatlich 115 € für die eigene Altersvorsorge an, spürst im eigenen Geldbeutel aber nur einen monatlichen Nettoaufwand von rund 56 €.
Zahlt der Arbeitgeber einen höheren oder gar noch einen fixen Arbeitgeberzuschuss obendrauf, so erhöht sich der monatliche Beitrag für deine betriebliche Altersvorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge – Auszahlung:

Kurz vor Renteneintritt hast du die Wahl, ob du einen Teil des Kapitals oder auf Wunsch sogar 100% einmalig ausbezahlt haben möchtest. Bliebe ein Restbetrag, würde dieser als lebenslange Rente ausbezahlt. Der früheste Renteneintritt ist mit 63 Jahren möglich.

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen zu 100% versteuert werden. Zudem fallen Kranken– und Pflegeversicherungsbeiträge an. Seit 2019 gibt es hierfür einen Freibetrag. So werden erst ab einer Höhe von 164,50 € Beiträge zur Sozialversicherung fällig.

Was passiert mit deiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn du den Arbeitgeber wechselst?

In der Regel kannst du deinen Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn dieser damit einverstanden ist. Da viele Arbeitgeber mit wenigen Anbietern arbeiten möchten, kann es auch sein, dass dein neuer Arbeitgeber die Vertragsmitnahme ablehnt. Dann müsstest du einen neuen Vertrag abschließen.
Aber auch hierfür gibt es Lösungen: Die wohl bequemste wäre, den bestehenden Vertrag beitragsfrei zu stellen und einen neuen abzuschließen. So bekommst du in der Rente aus mehreren Verträgen Auszahlungen. Willst du dies nicht, gibt es die Möglichkeit einer Portierung. Das ist die Übertragung des bisherigen Guthabens auf deinen neuen Vertrag. In jedem Fall ist es wichtig, mit deinem Bankberater über diese Möglichkeiten zu sprechen. (Hier nochmal Hansi wg Portierung bzw. Abschlusskosten fragen)

Weitere Einflüsse auf die betriebliche Altersvorsorge

Nicht nur der Arbeitgeberwechsel kann den geregelten Verlauf deiner betrieblichen Altersvorsorge beeinflussen, sondern auch andere Ereignisse, wie Krankheiten, Erziehungszeiten oder auch die Insolvenz des Arbeitgebers. Was du in solchen Fällen machen kannst, damit deiner betrieblichen Altersvorsorge Nachteile nichts anhaben können, haben wir hier kurz und bündig zusammengefasst:

Krankheit: Beziehst du im Krankheitsfall weiterhin Lohn, so läuft auch die betriebliche Altersvorsorge ganz normal weiter. Solltest du aber länger, also über den Zeitraum der Lohnfortzahlung, erkrankt sein, so erhältst du zwar Krankengeld, allerdings ruht der Entgeltanspruch. Eine Entgeltumwandlung ist in diesem Fall nicht möglich. Du kannst den Vertrag aber beitragsfrei stellen und sobald du die Arbeit wieder aufnimmst, setzt du alles wieder in Kraft. Du hast generell die Möglichkeit, den Vertrag aus eigener Tasche zu bedienen. Dann entfällt allerdings die Förderung vom Staat.

Arbeitslosigkeit: Im Falle der Arbeitslosigkeit kannst du ähnlich wie im Krankheitsfall verfahren und den Vertrag pausieren. Wichtig: Die betriebliche Altersvorsorge ist Hartz IV geschützt! Du musst also nicht an das eingezahlte Kapital rangehen, bevor du Leistungen vom Staat erhältst.

Insolvenz des Arbeitgebers: In diesem Fall ist dein Geld abgesichert – und zwar macht das normalerweise der Pensionssicherungsverein. Dein Arbeitgeber kann, auch wenn er der Versicherungsnehmer ist, nicht über das Geld verfügen, um eine Insolvenz abzuwenden.

Erziehungszeiten, Weiterbildung: Hier kannst du wie bei der Arbeitslosigkeit oder Krankheit verfahren und deinen Vertrag beitragsfrei stellen.

Todesfall: Bei Todesfall wird das angesparte Guthaben in der Ansparphase an die Hinterbliebenen vererbt. Auch ab Rentenzahlung gibt es Regelungen zur Vererbbarkeit, allerdings sind diese je Versicherer bzw. Vertrag unterschiedlich. So gibt es beispielsweise Rentengarantiezeiten, bis zu denen der Vertrag vererbt werden kann.

Willst du dich näher über die betriebliche Altersversorgung informieren, Produkte kennenlernen und Fragen stellen, dann schreib uns doch gerne an.

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