Barriere­freiheits­erklärung

Die Volksbank Lahr eG ist bemüht, ihre Website in Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website finanzeneinfachverstehen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit

PDF-Dateien sind noch nicht immer barrierefrei.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Nicht alle Inhalte wurden in leichte Sprache übersetzt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt. Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung und wurde zuletzt am 12.06.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Volksbank Lahr eG
Schillerstr. 22
77933 Lahr
Baden-Württemberg

Telefon: 07821 272-0
E-Mail: info@volksbank-lahr.de
Internet: finanzeneinfachverstehen.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hilfestellungen der Website für eine barrierearme Bedienung

1. Tastatursteuerung

Die Navigation bzw. die Seiten der Website können Sie vollständig mit Ihrer Tastatur ansteuern:

Um die Tastatursteuerung zu aktivieren, drücken Sie bitte „TAB“.
Nun haben Sie die Auswahl, ob Sie „zur Navigation“ springen möchten, dann bestätigen Sie bitte mit „Enter“.
Bei weiterem Klick auf „TAB“ können Sie nun auf „zum Hauptinhalt wechseln“, um direkt zum Inhalt einer Unterseite zu gelangen.
Wenn Sie das wünschen, bestätigen Sie bitte mit „Enter“.
Bei weiterem Klick auf „TAB“ können Sie „zur Suche wechseln“. Wenn Sie das wünschen, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Enter“.

Allgemein:
Um zum nächsten Punkt zu springen, drücken Sie bitte die Taste „TAB“.
Um einen Schritt zurück zu gehen, drücken Sie bitte die Tasten „SHIFT“ und „TAB“.
Um auf einer Seite zu scrollen, verwenden Sie bitte die Pfeiltasten (oben / unten).
Checkboxen und Radio-Buttons können Sie mit der Leertaste aktivieren oder deaktivieren.

Barrierefreie Einstellungen

Durch Klicken auf das Icon „Barrierefreie Einstellungen“ auf der rechten Bildschirmseite öffnet sich ein Menü mit verschiedenen Optionen zur Optimierung der Barrierefreiheit.

Barrierefreie Einstellungen

Contrastmode Icon Kontrastmodus
Aus
An
Tastatursteuerung
Aus
An
Schrift vergrößern
Aus
An

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